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Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin – BuchhdlAusbV 2011

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Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25