| 1
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Buch und Medienwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
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| 1.1
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Branchenspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1)
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- a)
Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbesondere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwenden
- b)
Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmen
- c)
Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewerten
- d)
Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen
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| 1.2
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Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2)
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- a)
Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellen
- b)
Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewerten
- c)
kartografische Produkte unterscheiden
- d)
buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründen
- e)
Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellen
- f)
Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden
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| 1.3
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Herstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3)
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- a)
Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten
- b)
Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden
- c)
Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden
- d)
Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden
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| 1.4
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Buchmarktprozesse und -beteiligte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4)
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- a)
Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buchmarktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten bewerten
- b)
die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnen
- c)
Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläutern
- d)
Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreiben
- e)
die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlagswesens im Buchhandel beschreiben
- f)
Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheiden
- g)
die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben
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| 1.5
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Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5)
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- a)
branchenspezifische Gesetze berücksichtigen
- b)
Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwenden
- c)
Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigen
- d)
branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Verkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwenden
- e)
handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbewerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden
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| 2
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Bibliografien und Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)
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| 2.1
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Bibliografien und Nachschlagesysteme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1)
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- a)
Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwenden
- b)
das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge anwenden und auswerten
- c)
wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkeiten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden
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| 2.2
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Erweiterte buchhändlerische Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2)
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- a)
Möglichkeiten der Volltextsuche nutzen
- b)
Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigen
- c)
Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prüfen
- d)
Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben erstellen
- e)
interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen
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| 2.3
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Buchhändlerische Fachinformation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3)
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- a)
Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten
- b)
Buchmessen als Informationsquellen nutzen
- c)
Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes nutzen
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| 3
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Warenwirtschaft und Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)
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| 3.1
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Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1)
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- a)
Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzen
- b)
Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreiben
- c)
Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheiden
- d)
Bestände erfassen und kontrollieren
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| 3.2
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Wareneingang (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2)
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- a)
Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
- b)
Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichungen und Unstimmigkeiten klären
- c)
Ware auszeichnen
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| 3.3
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Lagerlogistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3)
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- a)
bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen
- b)
Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwenden
- c)
bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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| 3.4
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Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4)
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- a)
Formen der Beschaffung unterscheiden
- b)
Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführen
- c)
bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen
- d)
Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigen
- e)
Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden
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| 4
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Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
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| 4.1
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Sortimentsstruktur (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1)
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- a)
die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilen
- b)
Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründen
- c)
Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen
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| 4.2
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Einkauf und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2)
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- a)
Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermitteln
- b)
Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigen
- c)
Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzen
- d)
Waren bestellen
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| 5
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Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)
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| 5.1
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Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1)
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- a)
Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert anbieten, Preise begründen
- b)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- c)
im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
- d)
auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- e)
Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch situationsbezogen anwenden
- f)
Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch individuell nutzen
- g)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen
- h)
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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| 5.2
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Buchhändlerische Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2)
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- a)
Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließen
- b)
Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse entsprechende Bücher und Produkte aktiv anbieten
- c)
über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestsellerservice anbieten
- d)
über Titel und Produktformen kundenorientiert beraten
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- e)
Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzen
- f)
Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten
- g)
Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmenserfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen
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| 5.3
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Kassenführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.3)
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- a)
Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Kaufbelege erstellen
- b)
Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
- c)
Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten
- d)
Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzen
- e)
buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläutern
- f)
Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvorgangs sicherstellen
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| 5.4
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Kundenbindung, Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.4)
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- a)
das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen
- b)
Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachten
- c)
für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläutern
- d)
beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbildungsbetrieb mitwirken
- e)
Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
- f)
Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen
- g)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen
- h)
Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten
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| 5.5
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Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.5)
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- a)
Vertriebswege des Buchhandels nutzen
- b)
Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzen
- c)
Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden
- d)
besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigen
- e)
Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berücksichtigen
- f)
Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
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| 5.6
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.6)
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- a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten
- c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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| 6
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Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)
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| 6.1
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Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1)
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- a)
Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidungen berücksichtigen
- b)
Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehen
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|
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- c)
Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnahmen aufbereiten
- d)
Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vorgehensweisen ableiten
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| 6.2
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Marketingkonzepte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2)
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- a)
Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzen
- b)
Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen
- c)
Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen
- d)
Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Angebotspolitik nutzen
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| 6.3
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Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3)
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- a)
visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzen
- b)
anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufsförderung einsetzen
- c)
verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableiten
- d)
verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswerten
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| 6.4
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Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4)
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- a)
verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Warenpräsentation berücksichtigen
- b)
Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzen
- c)
Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestalten
- d)
Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorieren
- e)
eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen
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| 6.5
|
Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.5)
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- a)
Werbeplan erstellen
- b)
Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzen
- c)
Medien zielgruppenorientiert einsetzen
- d)
Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen
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| 6.6
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Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.6)
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- a)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und beurteilen
- b)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinieren
- c)
mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen
- d)
Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen
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| 7
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)
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| 7.1
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Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1)
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- a)
Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassen
- b)
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesellschaften prüfen
- c)
Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickeln
- d)
Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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| 7.2
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Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2)
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- a)
Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Informations- und Kontrollsystem anwenden
- b)
kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken
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| 7.3
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Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.4)
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- a)
betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lagerumschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Rohertrag, ermitteln und für die Disposition nutzen
- b)
Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten
- c)
Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchführung mitwirken
- d)
Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen
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