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Brucellose-Verordnung – BrucelloseV

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1Impfungen gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen und Heilversuche sind verboten.
2Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2017 I 1267, 3060;
Berichtigung vom 28.7.2017 I 3060 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26