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Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLEG

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Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Gesetzen und Rechtsverordnungen die Bezeichnungen "Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft" und "Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung" durch die Bezeichnung "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" zu ersetzen.

Zuletzt geändert durch Art. 364 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25