print

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz – BEZNG

arrow_left arrow_right

Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens, die unmittelbar und ausschließlich bahnnotwendig sind, gehen auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft mit dem Tag ihrer Eintragung in das Handelsregister über.

Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 28.6.2021 I 2250
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26