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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung – BetrWHwOPrV

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(1) 1Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben.
2Vorschläge der zu prüfenden Person können berücksichtigt werden.
3Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen.
4Die Projektarbeit ist schriftlich anzufertigen.
5Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.

(2) 1In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und begründet werden.
2Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus Aufgabenbereichen nach § 1 Absatz 2 geprüft.
3Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass für Führungsaufgaben angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann.
4Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

(3) Präsentation und Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausreichende Leistung bewertet wurde.

(4) (weggefallen)

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25