(1) 1Im Handlungsbereich „Personal planen und gewinnen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine an den strategischen Unternehmenszielen orientierte, nachhaltige und ethisch verantwortungsvolle Personalplanung und Personalgewinnungspolitik realisieren zu können.
2In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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(2) 1Im Handlungsbereich „Personal führen und entwickeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Umsetzung der betrieblichen Unternehmensstrategie motivieren sowie deren berufliche Entwicklung entsprechend den individuellen und den Unternehmensinteressen gestalten zu können.
2In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
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