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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung – BetrWHwOPrV

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(1) 1Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
2

1.
Unternehmensstrategie,
2.
Unternehmensführung,
3.
Personalmanagement,
4.
Innovationsmanagement.

(2) 1Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
2

1.
Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten,
2.
Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten,
3.
Unternehmensstrategie planen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(3) 1Im Prüfungsteil „Unternehmensführung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
2

1.
Unternehmensführung und -organisation gestalten,
2.
Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern,
3.
Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen,
4.
Wertschöpfung optimieren.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(4) 1Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
2

1.
Personal planen und gewinnen,
2.
Personal führen und entwickeln.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(5) 1Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ wird die Qualifikation nach § 7 im Rahmen einer Projektarbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs durchgeführt.
2Mit diesem Prüfungsteil ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu beginnen.

Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25