(1) 1Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
2
- 1.
Unternehmensstrategie,
- 2.
Unternehmensführung,
- 3.
Personalmanagement,
- 4.
Innovationsmanagement.
(2) 1Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
2
- 1.
Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten,
- 2.
Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten,
- 3.
Unternehmensstrategie planen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(3) 1Im Prüfungsteil „Unternehmensführung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
2
- 1.
Unternehmensführung und -organisation gestalten,
- 2.
Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern,
- 3.
Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen,
- 4.
Wertschöpfung optimieren.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(4) 1Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
2
- 1.
Personal planen und gewinnen,
- 2.
Personal führen und entwickeln.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(5) 1Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ wird die Qualifikation nach § 7 im Rahmen einer Projektarbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs durchgeführt.
2Mit diesem Prüfungsteil ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu beginnen.