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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten – BBankLV

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1Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt.
2§ 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

Geändert durch Art. 1 V vom 12.8.2025 I Nr. 198
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25