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BAProVFFPrV
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen – BAProVFFPrV
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§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
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1
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
2
1.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach
§ 4
,
2.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach
§ 5
.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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