1Im Prüfungsbereich „Büroorganisation und Rechnungswesen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eine Kanzlei eigenverantwortlich, systematisch und betriebswirtschaftlich orientiert im nichtanwaltlichen Bereich zu führen.
2Sie hat nachzuweisen, dass sie Vorgänge auf der Basis betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Grundlagen interpretieren, analysieren und bearbeiten kann und dass sie Organisations- und Kooperationsformen im Zusammenspiel von Mitarbeitenden, Mandanten und anderen Beteiligten einschätzen und berücksichtigen kann.
3Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: