Bachelor-Professional-Rechtswesen-Fortbildungsprüfungsverordnung – BAProRWFPrV

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(1) Die mündliche Prüfung besteht aus der Präsentation des Bearbeitungsergebnisses einer schriftlichen Aufgabenstellung sowie einem sich unmittelbar anschließenden fallbezogenen Fachgespräch.

(2) Die schriftliche Aufgabenstellung und das fallbezogene Fachgespräch beziehen sich auf Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs „Kanzlei- und Personalmanagement“ nach § 5.

(3) Die zu prüfende Person hat nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Sachverhalte systematisch zu analysieren, zielorientiert zu bearbeiten und darzustellen, Lösungen zu entwickeln, zu begründen und Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten sowie Gespräche situationsbezogen vorzubereiten und durchzuführen.

(4) 1Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten, davon dauert die Präsentation höchstens 10 Minuten.
2Die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung beträgt 60 Minuten.

Ersetzt V 806-21-7-61 v. 23.8.2001 I 2250 (RechtsfachwPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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