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Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung – BAPauschV

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 32 G v. 12.12.2019 I 2652
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25