(1) 1Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
2
| informationstechnisches Büromanagement | mit 25 Prozent, |
| Kundenbeziehungs- prozesse | mit 30 Prozent, |
| Fachaufgabe in der Wahlqualifikation | mit 35 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) 1Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
2
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „informationstechnisches Büromanagement“, „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
(+++ § 8: Zur Anwendung vgl. § 1 BüroMKfAusbVErpV +++)