| 1
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Auftragsprozess steuern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
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- a)
Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
- b)
Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln
- c)
ergänzenden Service anbieten
- d)
Kalkulationsdaten für Angebote einholen
- e)
Angebote erstellen
- f)
Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
- g)
Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen
- h)
auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen
- i)
auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren
- j)
auftragsbezogene Daten einholen
- k)
Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern
- l)
Abnahme der Leistung veranlassen
- m)
Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten
- n)
Aufträge nachkalkulieren
- o)
Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
- p)
Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
- q)
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
- r)
Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
- s)
Kundenreklamationen bearbeiten
- t)
Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren
- u)
Problemlösungen vorschlagen
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| 2
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Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
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- a)
Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen
- b)
Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen
- c)
Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen
- d)
Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen
- e)
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
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- f)
bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen
- g)
Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten- und-Leistungsrechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen
- h)
Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen
- i)
Leistungen kalkulieren und verrechnen
- j)
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für Entscheidungen aufbereiten
- k)
im Rahmen des Controllings Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren
- l)
Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren
- m)
Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren
- n)
Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
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| 3
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kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
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- a)
Buchungsvorgänge bearbeiten
- b)
Kassenbuch führen
- c)
Bestands- und Erfolgskonten führen
- d)
Offene-Posten-Listen verwalten
- e)
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- f)
am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken
- g)
Personalstammdaten erfassen und pflegen
- h)
erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten
- i)
Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln
- j)
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
- k)
Kosten verursachungsgerecht zuordnen
- l)
Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren
- m)
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
- n)
Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden
- o)
durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
- p)
bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken
- q)
Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden
- r)
Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen
- s)
betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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| 4
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Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
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- a)
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen
- b)
Mengen und Termine disponieren
- c)
interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten
- d)
Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen
- e)
Angebote einholen und vergleichen
- f)
Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren
- g)
Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten
- h)
bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken
- i)
Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen
- j)
bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
- k)
Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
- l)
unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen
- m)
vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen
- n)
Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- o)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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| 5
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Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
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- a)
Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten
- b)
an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken
- c)
Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln
- d)
bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren
- e)
Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern
- f)
Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
- g)
Kundendaten und -informationen nutzen
- h)
Vertriebsformen berücksichtigen
- i)
Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten
- j)
Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken
- k)
Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- l)
Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten
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- m)
Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen
- n)
Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen
- o)
Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
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| 6
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personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6)
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- a)
rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten
- b)
Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen
- c)
Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten
- d)
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
- e)
Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen
- f)
Personalstatistiken führen und auswerten
- g)
Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen
- h)
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
- i)
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen
- j)
im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken
- k)
im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren
- l)
betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
- m)
Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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| 7
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Assistenzaufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7)
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- a)
Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden
- b)
Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden
- c)
Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln
- d)
Kommunikationsstörungen vermeiden
- e)
Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten
- f)
Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern
- g)
termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen
- h)
Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
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- i)
über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden
- j)
Geschäftskorrespondenz führen
- k)
Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
- l)
Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten
- m)
Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
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| 8
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Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8)
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- a)
bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit analysieren
- b)
an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken
- c)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, organisieren und umsetzen sowie deren Wirkung bewerten
- d)
an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen
- e)
Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmende bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen
- f)
Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei Compliance-Vorgaben einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- g)
Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren
- h)
Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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| 9
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Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden (§ 4 Absatz 3 Nummer 9)
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- a)
Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken
- b)
Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen
- c)
Verwaltungsprozesse transparent gestalten
- d)
Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten
- e)
Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten
- f)
Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden
- g)
Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen
- h)
Verwaltungsakte entwerfen
- i)
Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
- j)
Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten
- k)
Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
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- l)
Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren
- m)
Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
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| 10
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Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (§ 4 Absatz 3 Nummer 10)
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- a)
rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden
- b)
Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden
- c)
am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken
- d)
Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen
- e)
Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten
- f)
bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken
- g)
gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen
- h)
Übersichten für Mittelzu- und -abflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten
- i)
Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen
- j)
Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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