(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
(2) 1Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen sind:
(3) 1Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen sind:
(4) 1Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: