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Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – TierSchKomV

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Das Bundesministerium und seine Beauftragten und - soweit ihre Belange berührt sind - je ein Beauftragter der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung und ein Beauftragter der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden können jederzeit an den Sitzungen der Tierschutzkommission teilnehmen.

Zuletzt geändert durch Art. 393 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25