print

Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – TierSchKomV

arrow_left arrow_right

1Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern.
2Ihr gehören an:
3

vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,

ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,

ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,

je ein Wissenschaftler aus dem Bereich

der Geisteswissenschaften,
der Verhaltenskunde,
der Tierhaltung,
der biomedizinischen Grundlagenforschung,
der Medizin und
der Veterinärmedizin.

Zuletzt geändert durch Art. 393 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25