print

Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – TierSchKomV

arrow_left arrow_right

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.

Zuletzt geändert durch Art. 393 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25