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Tierschutzkommissions-Verordnung – TierSchKomV

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Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.

Zuletzt geändert durch Art. 393 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26