Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin – TierpflAusbV 2003

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1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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