α
TierpflAusbV 2003
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin – TierpflAusbV 2003
arrow_left
arrow_right
§ 2 Ausbildungsdauer
link
anchor
1
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2
Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension
gewählt werden.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung