(1) 1Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:
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(2) 1Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Forschung und Klinik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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(3) 1Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Zoo sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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(4) 1Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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