1Dieses Gesetz regelt die innerstaatliche Aufteilung von Einlagen sowie Geldbußen (Sanktionszahlungen) gemäß den Artikeln 121, 126 und 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit der
(+++ EU-Vollzitate: vgl. Liste EU-Rechtsakte G v. 20.10.2025 I Nr. 247 +++)