1Der Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin wird staatlich anerkannt.
2Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft.
3Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist er Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.
4Im Übrigen ist er Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.