print

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus – StabMechG

arrow_right

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2023 I Nr. 412
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25