(1) 1Kennzahl für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist die „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“:
2
| Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat | ; |
| Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat des Vorjahres |
(2) 1Ergänzungsgrößen sind:
2
| Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bezugsmonat | ; |
| Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bezugsmonat des Vorjahres |
| Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat | ; |
| Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat des Vorjahres |
| Zahl der zugegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat | ; |
| Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat |
| Zahl der abgegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bezugsmonat | ; |
| Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat |