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Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung – SeeBewachDV

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1Grundlage des Personalauswahlprozesses ist ein vom Bewachungsunternehmen zu erstellendes Anforderungsprofil.
2Die Dokumentation der Personalauswahl hat folgende Unterlagen zu umfassen:
3

1.
ein Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate ist, oder ein gleichwertiges amtliches ausländisches Dokument einer Behörde des Wohnortes,
2.
Lebenslauf,
3.
Nachweise zu den gemäß § 10 der Seeschiffbewachungsverordnung geforderten Kenntnissen sowie zu den Dienstzeiten in den Streitkräften und der Polizei,
4.
gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis nach § 12 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) sowie
5.
ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis, wenn Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach § 9 Absatz 1 der Seeschiffbewachungsverordnung begründen.

Geändert durch Art. 102 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25