See-Arbeitszeitverordnung – SeeAZV

arrow_left arrow_right

Abweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print