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Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin – SaAusbV 2005

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Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung vom 14. Februar 2011 (BGBl. I S. 255) kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum Sattler oder zur Sattlerin um ein Jahr verkürzt werden.

Geändert durch Art. 1 V v. 14.2.2011 I 263
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25