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Verordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen – RVermVG§6DV

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Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. August 1951 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25