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Reisesicherungsfondsaufsichtsverordnung – RSFAV

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1Das Fondsvermögen muss risikoarm, hochliquide und ausreichend diversifiziert angelegt werden.
2Angestrebt wird eine möglichst große Sicherheit der Anlage bei angemessener Rentabilität.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26