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Reisesicherungsfondsaufsichtsverordnung – RSFAV

Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26