Reisesicherungsfondsaufsichtsverordnung – RSFAV

Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens

Zum vollständigen Text der Vorschrift

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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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