Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung – PWMAusbV

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)


Lfd.
Nr.
Teil der
Zusatzqualifikation
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
1 2 3 4
1 Schmiedefeuerstelle einrichten  
a)
Schmiedefeuerarten unterscheiden
b)
Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellen
c)
Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellen
d)
Lederschutzbekleidung anlegen
e)
Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen
6
2 Freiformschmieden und Wärmebehandlung  
a)
Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellen
b)
Schmiederohlängen berechnen
c)
schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmen
d)
Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheiden
e)
Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellen
f)
Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstellen
g)
Härteverfahren Stählen zuordnen
h)
Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheiden
i)
Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassen
j)
Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen
Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2018 I 1189
Ersetzt V 7110-6-53 v. 10.4.1989 I 725 (SchneidwMAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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