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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- b)
Arbeitsplatz auftragsbezogen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen, betrieblichen Vorgaben und ergonomischen Anforderungen einrichten, unterhalten und räumen
- c)
Halbzeug-, Normteil- und Fertigteilbedarfe ermitteln sowie Halbzeuge, Norm- und Fertigteile bereitstellen
- d)
auftragsbezogene Arbeitszeiten und Materialeinsätze dokumentieren
- e)
Auftragsanforderungen ermitteln und auf Umsetzbarkeit prüfen
- f)
eigenen Arbeits-, Fertigungs- und Instandsetzungsumfang abschätzen, Arbeitsschritte planen sowie Zeitaufwand und personelle Unterstützung berücksichtigen
- g)
Arbeitsabläufe unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, betrieblicher und terminlicher Vorgaben auch im Team planen
- h)
auftragsbezogene Berechnungen, insbesondere von Materialbedarfen und Technologiedaten, durchführen
- i)
Eingangskontrollen an verschlissenen Präzisionswerkzeugen durchführen
- j)
Transportmittel sowie Hebezeuge auswählen, ihre Betriebssicherheit beurteilen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften einsetzen
- k)
Präzisionswerkzeuge schutzverpacken, lagern und für den Versand vorbereiten
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- l)
Schäden und Verschleiß analysieren sowie Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten festlegen
- m)
Fertigungsvarianten prüfen, deren Wirtschaftlichkeit vergleichen, Ergebnisse darstellen und eine Variante auswählen
- n)
Bedarfe an Verschleißteilen und Ersatzteilen ermitteln und Teile disponieren
- o)
Werkzeuge, Schleif-, Polier- und Abrichtmittel sowie Betriebs- und Hilfsmittel auftragsbezogen auswählen, termingerecht anfordern, auf Verwendbarkeit prüfen und bereitstellen
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Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
Informationsquellen auswählen sowie Informationen aus analogen und digitalen Medien beschaffen, bewerten und nutzen
- b)
Reparatur-, Betriebs-, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen, Kataloge, Tabellen, Diagramme, Mess- und Prüfprotokolle, Werkzeugdatenblätter und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
- c)
technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- d)
auftragsspezifische Informationen beschaffen, prüfen und umsetzen
- e)
Daten und Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
- f)
technische Sachverhalte darstellen und Protokolle anfertigen
- g)
fremdsprachige Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
- h)
Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
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- i)
normgerechte Werkstück- und Werkzeugzeichnungen mit Stücklisten, mit Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie mit Oberflächenangaben erstellen
- j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen, bewerten und dokumentieren
- k)
Informationen auch aus fremdsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
- l)
Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situations- und adressatengerecht führen
- m)
Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
- n)
Kunden über Maßnahmen zur Wiederaufbereitung von Präzisionswerkzeugen beraten
- o)
geschärfte Präzisionswerkzeuge an Kunden übergeben und über durchgeführte Arbeiten sowie Arbeitsergebnisse informieren
- p)
Qualifikationsdefizite feststellen und beseitigen sowie berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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Auswählen und Behandeln von Materialien (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffeigenschaften sowie deren Veränderungen beurteilen sowie Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe entsprechend ihrer Verwendung zuordnen, handhaben, lagern und entsorgen
- b)
Wärme- und Oberflächenbehandlungsverfahren unterscheiden
- c)
Halbzeuge, Norm- und Fertigteile auf Fehler, Oberflächengüte sowie Oberflächenschutz sichtprüfen
- d)
Oberflächen für die Weiterverarbeitung, insbesondere zum Strahlen und Beschichten, vorbereiten
- e)
Korrosionsschutzmittel und Konservierungsstoffe auftragen
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- f)
Einfluss von Kohlenstoff, von Begleit- und Legierungselementen auf Gefüge und Werkstoffeigenschaften bei der Wärmebehandlung von Werkzeugstählen berücksichtigen
- g)
Einfluss von Begleit- und Legierungselementen für die Verwendung als Schneidstoff beurteilen
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Einrichten von Werkzeugmaschinen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen und von Werkzeugen sicherstellen
- b)
Funktion von Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb von Werkzeugmaschinen prüfen sowie Sicherheitseinrichtungen nutzen
- c)
Halbzeuge und Rohlinge unter Berücksichtigung von Form, Oberflächenbeschaffenheit und Werkstoffeigenschaften spannen und ausrichten
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- d)
Technologiedaten an handgeführten und ortsfesten Maschinen sowie an Werkzeugmaschinen ermitteln und einstellen
- e)
Programme für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen erstellen, eingeben, testen, ändern und optimieren
- f)
Korrekturlauf durchführen sowie Werkzeugkorrekturwerte bestimmen und einstellen
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Schärfen und Herstellen von Präzisionswerkzeugen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
Normen, insbesondere Toleranznormen, und Verarbeitungsrichtlinien einhalten
- b)
Halbzeuge durch Feilen, Bohren, Sägen, Drehen und Fräsen bearbeiten
- c)
Halbzeuge durch Schleifen mit handgeführtem Vorschub bearbeiten
- d)
Werkstücke aus gehärteten und ungehärteten Stählen sowie aus Hartstoffen durch Außenrundschleifen, durch Innenrundschleifen und durch Planschleifen bearbeiten
- e)
Passungen normgerecht herstellen
- f)
beim maschinellen Bearbeiten Maß-, Form- und Lagetoleranzen bis zum Grundtoleranzgrad IT 7 (IT – Internationale Toleranz nach DIN EN ISO 286 Teil 1 und 2)1 einhalten
- g)
Fügeverbindungen aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen für das Verschrauben, Löten, Nieten und Kleben vorbereiten sowie Verschraubungen herstellen
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- h)
Fügeverbindungen durch Löten, Nieten und Kleben herstellen und nachbehandeln
- i)
Halbzeuge umformen, insbesondere richten
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Instandhalten von Arbeits- und Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
Arbeits- und Betriebsmittel prüfen sowie Umfang von Instandhaltungsarbeiten abstimmen
- b)
Wartungsarbeiten gemäß Wartungsanleitungen durchführen und dokumentieren
- c)
Kühl- und Schmiermittel kontrollieren, die Prüfergebnisse dokumentieren sowie Korrekturmaßnahmen ergreifen
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- d)
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, unter Berücksichtigung der Betriebs- und Entsorgungsvorschriften wechseln, auffüllen und lagern
- e)
geometrisch unbestimmte Schneiden an Schleifkörpern in Bezug auf Schneidfähigkeit prüfen
- f)
Schleifkörper abrichten und schärfen
- g)
Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung feststellen
- h)
Ursachen von Fehlern und Störungen durch Prüfen und Messen systematisch eingrenzen und bestimmen
- i)
Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung beurteilen sowie Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen und dokumentieren
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
Prüfverfahren, Messwerkzeuge, Prüfmittel sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen
- b)
Einsatzfähigkeit von digitalen und analogen Prüfmitteln gewährleisten
- c)
digitale und analoge Prüfmittel einsetzen sowie Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren
- d)
Möglichkeiten von systematischen und zufälligen Messfehlern berücksichtigen
- e)
Funktionsmaße und Funktionalität von Präzisionswerkzeugen und Werkzeugsätzen prüfen
- f)
Form- und Lagegenauigkeit von Werkstücken prüfen und Abweichungen messen
- g)
Längen mit Strichmaßstab, Messschieber und Bügelmessschraube messen
- h)
Winkel mit Lehren und mit Messmitteln prüfen
- i)
Oberflächen auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen und Risse sichtprüfen
- j)
Oberflächenbeschaffenheit mechanisch und optisch prüfen
- k)
Härteprüfprotokolle beurteilen
- l)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- m)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
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- n)
Fügeverbindungen auf Funktionalität und auf Maßgenauigkeit prüfen
- o)
Oberflächenbeschaffenheit unter Beachtung ihrer Funktion beurteilen
- p)
Präzisionswerkzeuge auf Rund- und Planlauf sowie Wuchtgüte prüfen
- q)
Schneidengeometrien und Schneidenformen optisch prüfen
- r)
Prüfergebnisse bewerten
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