print

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz – ProstStatV

arrow_left arrow_right

1Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
2

1.
die Prostitutionstätigkeit,
2.
das Prostitutionsgewerbe,
3.
Prostitutionsfahrzeuge und
4.
Prostitutionsveranstaltungen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25