α
PresseratG
print
Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses – PresseratG
arrow_left
§ 5
link
anchor
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung