| Nummer
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Stoff
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Anwendung nur zulässig
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| 1
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2
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3
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| 1
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Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen
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zur Begasung
- 1.
in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
von Pflanzen in Vegetationsruhe;
- 3.
in Gewächshäusern.
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| 2
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Deiquat
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- 1.
zur Krautabtötung bei Kartoffeln;
- 2.
zur Abreifebeschleunigung
- a)
bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen;
- b)
bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind;
- 3.
zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung; in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August
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| 3
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Methylbromid (Monobrommethan)
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- 1.
zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten.
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| 4
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Paraquat
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- 1.
zur Behandlung
- a)
gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zuckerrübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
- b)
gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr;
- c)
gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben;
- 2.
zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind.
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| 5
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Phosphorwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel
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zur Begasung
- 1.
in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge;
- 2.
außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
- a)
gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.);
- b)
gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.); nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
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| 6
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Schwefelkohlenstoff
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zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
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| 7
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Thallium-I-sulfat
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in geschlossenen Räumen.
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| 8
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Zinkphosphid
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in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern.
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