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Postbankleistungsentgeltverordnung – PBLEntgV

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Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Bank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.9.2024 I Nr. 280
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25