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Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin" – NatSGSchorfhV

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Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen,
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25