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NatPMüritzV
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Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark" – NatPMüritzV
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§ 9 Einvernehmen
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1
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
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1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen, Wege sowie der Gewässer,
2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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