print

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark" – NatPMüritzV

arrow_left arrow_right

(1) Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.

(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25