(1) 1Der Nationalpark dient dem Schutz der großflächigen, typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz.
2Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie, vom Menschen unbeeinflußte Naturentwicklung.
3Spezielle Schutzzwecke sind:
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(2) In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der Region beitragen.