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Personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
betriebliche Arbeitsstrukturen und -prozesse in Bezug auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz erläutern
- b)
Einführung neuer Mitarbeitenden begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirken
- c)
Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und die Personaleinsatzplanung unterstützen, dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten
- d)
Nachweise für die Personaleinsatzplanung und für die Arbeitszeiterfassung führen
- e)
Arbeitsprozesse im Hinblick auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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Projektorientierte Arbeitsweisen anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
Planung, Strukturierung, Umsetzung und Steuerung betrieblicher Projekte unterstützen
- b)
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten
- c)
Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpassen
- d)
Projektmanagementmethoden anwenden
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| 3
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Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
rechtliche und vertragliche Regelungen im Personenverkehr und bei sonstigen Leistungen im Sinne der Vertragspartner einhalten
- b)
Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Mobilitätsmarktes für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich nutzen
- c)
Anforderungen aus Leistungskatalogen und Verkehrsverträgen bei der Entwicklung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich darstellen und umsetzen
- d)
Leistungen verschiedener Verkehrsträger und Mobilitätsanbieter in ihrer Vernetzung beschreiben und bewerten
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- e)
intermodale und multimodale Wegeketten voneinander abgrenzen und ihre Verknüpfungsleistungen im Rahmen von Mobilitätsangeboten mitgestalten
- f)
Plattformen und Tools des datenbasierten Mobilitätsmanagements anwenden und unter Berücksichtigung verkehrsgeographischer Begebenheiten für individuelle kundenbezogene Dienstleistungsangebote nutzen
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- g)
bei der Angebotserstellung Aspekte von Umweltfreundlichkeit und Ressourcennutzung berücksichtigen
- h)
Produkte und Leistungen entlang der Reisekette kundenorientiert unter Anwendung geeigneter Vertriebskanäle anbieten
- i)
die Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und der Gestaltung des Dienstleistungsangebots berücksichtigen
- j)
Kundenfeedback aufnehmen, auswerten und weitergeben
- k)
Bedeutung der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Mobilitäts- und Beförderungsleistungen herausstellen
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| 4
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Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
das Auftreten und die Rolle als Dienstleister gegenüber den Kunden und Kundinnen reflektieren und das Verhalten kundenorientiert gestalten
- b)
Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen unter Berücksichtigung der Diversität der Kunden und Kundinnen
- c)
Kommunikationskanäle auswählen und einsetzen
- d)
unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise beraten
- e)
Kundenerwartungen ermitteln und Angebote des Mobilitätsanbieters unterbreiten
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- f)
Problemsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen
- g)
in Störungssituationen kundenorientiert kommunizieren
- h)
Deeskalationstechniken präventiv und in Konfliktsituationen anwenden
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Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
Kunden und Kundinnen Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen, auch unter Nutzung von Medien entsprechend betrieblicher Vorgaben
- b)
fremdsprachige Dokumentvorlagen, Standardtexte und Textbausteine in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit internationalen Kunden und Kundinnen nutzen
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- c)
Beratungsgespräche mit Kunden und Kundinnen situations- und adressatengerecht führen
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Service und Betreuung durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
Produkt- und Serviceleistungen Kunden und Kundinnen erläutern und anbieten, dabei entsprechende Tarife anwenden
- b)
unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise betreuen
- c)
IT-Systeme anwenden
- d)
vertragliche Rechte und Pflichten bei der Leistungserfüllung beachten
- e)
kunden- und serviceorientiert handeln
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- f)
Service- und Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden
- g)
Kunden und Kundinnen in herausfordernden Situationen betreuen und notwendige Prozesse einleiten und managen
- h)
Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden
- i)
am betrieblichen Verbesserungsmanagement mitwirken
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Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
technische Service- und Notfalleinrichtungen bedienen und kontrollieren
- b)
Störungen an technischen Service- und Notfalleinrichtungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
- c)
Kunden und Kundinnen die Bedienung technischer Service- und Notfalleinrichtungen des Betriebes erklären
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In Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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- a)
Gefahrensituationen und Gefahren erkennen und beurteilen
- b)
Maßnahmen zur Abwehr nach betrieblichen Vorgaben und Regelungen einleiten sowie anwenden
- c)
Maßnahmen zum Eigenschutz sowie zur Selbst- und Fremdrettung ergreifen
- d)
Notfallmeldekette auslösen und einhalten; Hilfe anfordern
- e)
in Notsituationen bis zum Eintreffen von Hilfskräften Personen betreuen und informieren
- f)
Evakuierungsprozesse situationsbezogen unterstützen
- g)
Reisenden-Lenkfunktion bei Ersatzverkehren und Busnotverkehr übernehmen
- h)
Gesamtvorgang des Vorfalls dokumentieren
- i)
betriebliche Leitlinien und Hilfsangebote zur Nachsorge psychisch belastender Ereignisse erläutern
- j)
Strategien für den Umgang mit psychisch belastenden Ereignissen anwenden
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Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
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- a)
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
- b)
Geschäftsvorfälle bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten
- c)
vorbereitende Arbeiten für die Buchführung und für Jahresabschlüsse durchführen
- d)
Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln sowie Material und Dienstleistungen beschaffen
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- e)
Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit in der betrieblichen Leistungserstellung beachten
- f)
Angebotskalkulation auf Basis von vorhandenen Kosten- und Leistungsdaten durchführen
- g)
bei der Datenerhebung unterstützen und die Datenerhebung für betriebliche Dokumentationen nutzen
- h)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
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