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Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ – MISSAufstV
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§ 3 Vollzeitstudium
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Das Studium ist ein Vollzeitstudium.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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