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Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ – MISSAufstV

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Für die Modulprüfungen gilt die Prüfungsordnung in der zu Beginn des Studiums geltenden Fassung.

Geändert durch Art. 2 Abs. 17 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26