Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen:
Rechnungszins
… Euro
Direktgutschrift
… Euro
Zuführung zur RfB
… Euro
Summe
… Euro
–
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.7.2020 I 1688