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Luftsicherheits-Schulungsverordnung – LuftSiSchulV

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1Die Berechtigung zur Schulung von Sprengstoffspürhunde-Teams erfordert nach Nummer 12.9.3.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ein Ausbilderzertifikat.
2Die §§ 19 bis 23 gelten entsprechend.
3Einzelheiten zur Zertifizierung und Rezertifizierung des Ausbilders für Sprengstoffspürhunde-Teams sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25