print

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk – LmhFortbPrüfV

arrow_left arrow_right

(1) Im Rahmen der Gesprächssimulation führt die zu prüfende Person ein Verkaufs-, Verhandlungs-, Beratungs- oder Mitarbeitergespräch mit Bezug zu dem von ihr entwickelten Marketing- und Präsentationskonzept oder zu dem von ihr entwickelten Gastronomiekonzept.

(2) Die Gesprächssimulation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Geändert durch Art. 7 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25