(1) Die Projektarbeit besteht aus
(2) 1Für die Projektmappe erstellt die zu prüfende Person ein Marketing- und Präsentationskonzept oder ein Gastronomiekonzept.
2Das Konzept soll Angaben zum Marketing, zur Kalkulation und zur organisatorischen Durchführung des Projektes beinhalten.
(3) 1Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Projektmappe eingrenzen.
2Die Projektmappe ist schriftlich anzufertigen.
3Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Kalendertage.
(4) In der Präsentation und in dem Fachgespräch soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
(5) Die Präsentation soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
(6) Das Fachgespräch soll nicht länger als 10 Minuten dauern.
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)