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KV/PVPauschBeitrV
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Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst – KV/PVPauschBeitrV
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Der Bundesrat hat zugestimmt.
Zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 20 G v. 12.4.2012 I 579
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