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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ – KTFG

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1Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet.
2Ab dem 22. Juli 2022 lautet die Bezeichnung dieses Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“.

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.9.2025 I Nr. 231
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25